Satzung

„Orthomolekulare Medizin ist kein Allheilmittel. Sie ist immer nur Ergänzung zur Schulmedizin.“

Sie eignet sich hervorragend als Ergänzung zu präventiven Konzepten, die auf Lebensstiländerungen bauen und einer patientenorientierten Schulmedizin nahestehen.

Vereinssatzung
des Forum Orthomolekulare Medizin in Prävention und Therapie e.V.

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Forum Orthomolekulare Medizin in Prävention und Therapie“.

Er wird in das Vereinsregister München eingetragen und erhält nach Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz e.V.

Der Verein hat seinen Sitz in München. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Der Zweck des Vereins

Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Berufsausbildung, im besonderen die Förderung der Entwicklung und Forschung der orthomolekularen Medizin und die Förderung innovativer Wege in der Medizin mit Schwerpunkt Prävention sowie die Vermittlung einer ganzheitlich-schulmedizinisch orientierten, primär-, sekundär- und tertiärpräventiven Medizin.

Information und Schulung von Gesundheitsberufen und Laien. Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Gesellschaften oder sonstigen Institutionen im Inland und im Ausland, die sich mit orthomolekularen, medizinischen, wissenschaftlichen und erfahrungsheilkundlichen Forschungen sowie diagnostischen, präventiven und therapeutischen Maßnahmen beschäftigen. Erarbeitung und Veröffentlichung wissenschaftlich fundierter Konzepte.

Der Verein wird selbst und unmittelbar für die Verwirklichung der Vereinszwecke tätig und fördert mittelbar die Verwirklichung der Vereinszwecke.

Im einzelnen arbeitet er an folgenden Projekten:

  • Standardisierte Fortbildung mit Curriculum und Diplom.
  • Organisation und Förderung von Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen zu Themen, die den Vereinszweck betreffen.
  • Regelmäßige Info-Dienste für Mitglieder und andere Interessierte.
  • Literaturservice.
  • Organisation, Betreuung und Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen zur Anwendung orthomolekularer Medizin in der Praxis.
  • Förderung juristischer und natürlicher Personen, die sich für die Ziele des FOM engagieren.
  • Erarbeitung wissenschaftlicher Standards für Forschung, Diagnostik, Prävention und Therapie.
  • Veröffentlichung wissenschaftlicher und praktischer Erfahrungen und Erkenntnisse.
  • Aufklärung, Information und Schulung der Bevölkerung zu orthomolekularer Medizin, zur Vermeidung krankheitserzeugender Einflüsse und zu gesundem Lebensstil.

Der Verein „Forum Orthomolekulare Medizin in Prävention und Therapie e.V.“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Verein ist unabhängig von ideologischen, politischen, religiösen und wirtschaftlichen Bindungen.

Der Verein bemüht sich gezielt unter Hinweis auf von ihm geförderte Maßnahmen um weitere Zuwendungen zum Vereinsvermögen als auch den Vereinsmitteln.

§3 Verwendung von Vereinsmitteln

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden aus dem Verein keinen Anspruch am Vermögen des Vereins.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Vereinsmitteln besteht nicht. Soweit es nicht dem Förderungszweck zuwiderläuft, sollen die Mittel nur in jederzeit widerruflicher Weise vergeben werden.

§4 Die Mitgliedschaft

Die Mitglieder werden in die 3 Sektionen ärztliche und nicht-ärztliche Gesundheitsberufe sowie Fördermitglieder unterteilt. Eine Mitgliedschaft ist auf folgende Weise möglich:

Mitglieder der Sektion „ärztliche Gesundheitsberufe“ können Ärzte, Zahnmediziner sowie AiP und Studenten der Medizin oder Zahnmedizin werden.

Mitglieder der Sektion „nicht-ärztliche Gesundheitsberufe“ können Apotheker, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Oekotrophologen, Ernährungsberater, Sporttherapeuten u.ä. werden.

Mitglied der Sektion „Fördermitglieder“ kann jede natürliche Person werden – gleich welcher Nationalität -, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, die sich mit den Zielen des Vereins solidarisiert und sich für deren Verwirklichung einsetzt.

Die Mitglieder üben untereinander Solidarität und unterstützen sich gegenseitig.

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand mehrheitlich.

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages und endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung und ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluß des Kalenderjahres zulässig.

Ein Mitglied kann durch Beschluß des Vorstandes ohne Mahnung von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es länger als 6 Monate mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Zwecke des Vereins handelt. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand. Sofern der Vorstand einen Ausschluß beschlossen hat, kann gegen die Entscheidung innerhalb einer Frist von 4 Wochen Berufung zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung eingelegt werden. Für die Aufhebung des Ausschlusses ist eine ¾ Mehrheit erforderlich.

§5 Die Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben.
Höhe und Fälligkeit der Jahresbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

Der Vorstand kann in begründeten Fällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

§6 Die Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der wissenschaftliche Beirat.

Abgesehen von Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung ist die Tätigkeit der Vereinsorgane grundsätzlich ehrenamtlich.

§7 Mitgliederversammlung

Jährlich ist eine Mitgliederversammlung durch den Präsidenten einzuberufen; im Falle dessen Verhinderung ist die Einberufung durch einen Stellvertreter vorzunehmen.

Die Mitgliederversammlung ist schriftlich einzuberufen. Die Einberufung muss mindestens 14 Tage vor dem Termin der Veranstaltung erfolgen. Sie muss die von dem Präsidenten festzusetzende Tagesordnung enthalten und ist bei frist- und formgerechter Einladung auf jeden Fall beschlussfähig.

Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung sind mindestens eine Woche vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich bekanntzugeben.

Eine Mitgliederversammlung muß vom Vorstand auch dann einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens 1/3 der Mitglieder schriftlich durch Eingabe an den Vorstand beantragt wird.

Die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit, wobei Fördermitglieder nicht stimmberechtigt sind. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Die einfache Stimmenmehrheit ist auch bei allen anderen Vereinsbeschlüssen Gültigkeitsvoraussetzung, wenn in dieser Satzung nichts anderes geregelt ist.

Der Schriftführer hat über jede Sitzung des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ein Protokoll aufzunehmen, das von dem Schriftführer und dem Präsidenten zu unterzeichnen ist.

§8 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei bis sieben Mitgliedern einschließlich dem Präsidenten, dem Schatzmeister und dem Sekretär. Der Vorstand setzt sich aus Mitgliedern der Sektion „ärztliche Gesundheitsberufe“ zusammen. Voraussetzung für die Wahl in den zukünftigen Vorstand sind mindestens 3 Jahre Mitgliedschaft im FOM und praktische Erfahrung in den Gebieten Prävention und Orthomolekulare Medizin.

Bei Mangel an Bewerbern mit 3-jähriger Mitgliedschaft können diese bereits nach einem Jahr in den Vorstand aufgenommen werden.
Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ehrenamtlich aus.

Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung auf die Dauer von fünf Geschäftsjahren in offener Abstimmung durch Handaufheben mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt, wobei Fördermitglieder nicht stimmberechtigt sind.

Der Präsident vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich stets einzeln.

§ 9 Wissenschaftlicher Beirat

Im wissenschaftlichen Beirat können Mitglieder aller 3 Sektionen vertreten sein. Der wissenschaftliche Beirat soll vor allem mit Experten auf den Gebieten präventiv orientierter Medizin und Orthomolekularer Medizin besetzt werden. Er soll die Ziele des FOM unterstützen und das FOM bei allen wissenschaftlichen und praktischen Fragen im Zusammenhang mit den Vereinszielen beraten.

§10 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur von der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Die bis dahin gewählten Vorstandsmitglieder sind die Liquidatoren.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke wie die Förderung von Wissenschaft und Forschung oder Bildung und Erziehung.
Die Mitgliederversammlung hat hierüber mit ¾ Mehrheit zu beschließen.

Der Vorstand des FOM (Stand 11/2020)
Dr. med. Rainer Didier (Enger), Verena Ohneis (Weinheim).

Der wissenschaftliche Beirat
Dr. med. Gerhard Ohlenschläger (Königstein/Ts.), Dr. med. Michael Gesche (Hamm), Dr. med. Rudolf Kunze (Berlin), Prof. Dr. Dr. H. H. Paradies (Iserlohn), Prof. Dr. med. Dr. Ing. habil. Wilfried Diebschlag (München).

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